Im Falle eines Unfallschadens, ermitteln wir für Sie die Reparaturkosten sowie die eventuell anfallende Wertminderung und den Nutzungsausfall.
Bei Reparaturkosten, die den Fahrzeugwert übersteigen, ermitteln wir den genauen Fahrzeugwert sowie den Restwert des beschädigten Fahrzeugs.
Wo die Besichtigung stattfindet entscheiden Sie. Dies kann gern bei Ihnen zu Hause oder am Arbeitsplatz sein. Bei Heckschäden empfehlen wir jedoch eine Besichtigung auf der Hebebühne in unseren Räumen. Natürlich kommen wir auch zur Werkstatt Ihres Vertrauens.
Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein, wird die Schadenaufnahme am entsprechenden Standort - z.B. auf einem Abschlepphof durchgeführt.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir nehmen den Schaden auf und sprechen mit Ihnen über weitere Schritte. Sie werden sehen, wie unkompliziert die Abwicklung sein kann. Die entstehenden Gutachterkosten können mit der Versicherung des Unfallverursachers abgerechnet werden, so dass keine Kosten auf den unverschuldeten Beteiligten zukommen.