Reparaturbestätigung

Sie können einen Schaden selbst reparieren? Wir unterstützen Sie mit wichtigen Dokumenten für die Versicherung.

Um nach einer, in Eigenregie geführten Reparatur, die Nutzungsausfallentschädigung auch ohne Werkstattrechnung zu erhalten, benötigt man eine Reparaturbestätigung mit Lichtbildern und Dokumentation über Dauer und Qualität der Instandsetzung.

Dieses Dokument ist auch im Falle eines Folgeunfalls unverzichtbar, denn ohne diese Bestätigung, geht man davon aus, dass die Beschädigung durch ein neues Schadenbild überlagert, oder ein und derselbe Schaden mehrfach abgerechnet wird.