Sollte an Ihrem Fahrzeug nur eine kleine Beschädigung zu erkennen sein, wie etwa ein Lackkratzer, haben Sie ebenfalls das Recht einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen, um diesen Schaden zu beziffern.
In diesem Fall wird kein vollwertiges Gutachten, sondern lediglich ein sogenanntes Kurzgutachten erstellt.
Kfz-Sachverständigenbüro Sebastian Köhler
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